Holger Düing
Schnittmengenberater
Die Beratung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) trifft unweigerlich auf die Themen Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.
Selbstverständlich gibt es in jedem Segment Spezialisten, welche sich insbesondere mit Ihrem Thema sehr gut auskennen. Das ist auch gut so!
Der hohe Anspruch an das Thema bAV ist jedoch, innerhalb der Schnittmenge der o.g. drei Themen jeweils das Prinzip Ursache und Wirkung gelten zu lassen und zu beachten.
Hier gilt es, alle Facetten der Schnittmenge optimal für den Kunden in seiner speziellen und individuellen Situation in Einklang zu bringen. Das kann ein Schnittmengenberater!
Durch hervorragende, langjährig aufgebaute Netzwerke innerhalb der Themen hole ich mir, wenn es das Mandat verlangt und erlaubt, jeweils Unterstützung von einem externen Spezialisten (Steuerberater, Rechtsanwalt, etc.).
Somit ist stets das Interesse des Mandanten gesichert.
